(Diese Hausordnung (7. überarbeitete Fassung) tritt mit Verabschiedung in der Schulkonferenz am 20.01.2020 in Kraft.)
1 Vor dem Unterricht
1.1 Das Schulgebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet, damit der Unterricht in der 0. Stunde möglich ist und Schülerinnen und Schüler, die schon sehr früh in der Schule sein müssen, in das Gebäude können. Diese Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich im Foyer aufzuhalten.
1.2 Alle übrigen Schülerinnen und Schüler können das Gebäude ab 7.45 Uhr (1. Gong) betreten. Dabei sollen sie den Eingang benutzen, der ihrem Unterrichtsraum der folgenden Stunde am nächsten liegt.
Schlüssel- und Klassenbuchdienst können nach dem 1. Gong Klassenschlüssel und Klassenbuch aus dem Sekretariat holen.
1.3 Um 7.55 Uhr (2. Gong) beginnt die erste Unterrichtsstunde.
1.4 Fahrräder müssen ausreichend gesichert im Fahrradkeller abgestellt werden. Bei Unterrichtsveranstaltungen in der Großturnhalle am Nachmittag können die Fahrräder hier abgestellt werden.
1.5 Schülerinnen und Schüler, die mit einem Kleinkraftrad, Motorrad oder Motorroller zur Schule kommen, sollten ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz ‚Altbauhof’ unmittelbar an der nördlichen Seite der Turnhalle abstellen.
1.6 Die Parkplätze vor und neben dem Haupteingang sind für Lehrerinnen und Lehrer und Besucher reserviert.
1.7 Für die Nutzung des Parkplatzes auf dem Altbauschulhof ist ein Parkausweis – ausgestellt durch die Schulleitung – erforderlich -.
1.8 Zufahrten für Rettungsfahrzeuge sind unbedingt freizuhalten.
1.9 Vor, während und nach dem Unterricht dürfen die Pausenhöfe nicht befahren werden.
2 Während des Unterrichts
2.1 Die Unterrichtsstunde beginnt mit dem zweiten Gong. Sollte 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft erschienen sein, fragt die Klassen-/Kurssprecherin bzw. der Klassen-/Kurssprecher beim Lehrerinnen- und Lehrerzimmer (ggf. im Sekretariat) nach.
2.2 Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben, sollen sich im Gebäude und auf den Schulhöfen so verhalten, dass der laufende Unterricht nicht gestört wird.
2.3 In den naturwissenschaftlichen Fachräumen gelten für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung. Die Fachlehrerinnen und -lehrer sind verpflichtet, zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres die Gefahrstoffverordnung mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen bzw. sie ihnen in Erinnerung zu rufen.
(2.4 entfällt zugunsten 7.2 neu)
3 Zwischen den Unterrichtsstunden
3.1 Zu Beginn der großen Pausen und der Mittagspause verlassen die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 – 9 den Unterrichtsraum. Sie begeben sich zu dem für die jeweilige Jahrgangsstufe vorgesehenen Außenaufenthaltsbereich:
– Stufen 5/6 : Neubauschulhof und Neubauschulhof hinten
– Stufen 7 – 12 : Mittelbau- und Altbauschulhof
Die Schülerinnen und Schüler der Stufen 10 – 12 können sich zudem innerhalb des Altbaugebäudes und im Foyer aufhalten.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer überzeugt sich davon, dass der Raum abgeschlossen ist.
Wegen des Angebots der Mensa ist es auch erlaubt, dass sich Schülerinnen und Schüler auch im Verbindungsgang zwischen Mittel- und Altbau, in der Mensa sowie im Foyer aufhalten.
3.2 Bei Regenpausen gelten folgende Aufenthaltsbereiche:
– Stufen 5/6 : – unterer Eingangsbereich im Neubautreppenhaus
– überdachte Flächen auf den Neubauschulhöfen
– Stufen 7 – 9 : – Flur im Mittelbau Erdgeschoss
– überdachte Eingangsbereiche zum Mittelbau
– Stufe 10 – 12: Altbau und Foyer
Die Schülerinnen und Schüler, die das Mensaangebot nutzen wollen, können sich auch im Verbindungsgang zwischen Mittel- und Altbau, in der Mensa sowie im Foyer aufhalten.
(3.3 alt entfällt zugunsten 7.2. neu)
3.3 Schülerinnen und Schüler der S I dürfen das Schulgelände während der allgemeinen Unterrichtszeit nur mit der Erlaubnis einer Lehrerin bzw. eines Lehrers verlassen. Bei Verlassen des Schulgeländes entfällt die Aufsichtspflicht der Schule.
3.4 Aus Sicherheitsgründen müssen folgende Einschränkungen vorgenommen werden:
– Laufen und Laufspiele sind nur auf den Schulhöfen gestattet,
– Tischtennis (TT), Volleyball (VB), Basketball (BB) und Völkerball (VÖ) können in den hierfür vorgesehenen Bereichen der Schulhöfe gespielt werden (TT: Neubau- und Mittelbauschulhof; BB und VB: Mittelbauschulhof; BB: Altbauschulhof; VÖ: Neubauschulhof).
– Wegen erhöhter Unfallgefahr sind das Spielen mit schweren Lederbällen, Tennisbällen o. Ä. verboten.
3.5 Das Werfen von Schneebällen ist wegen der damit verbundenen hohen Unfallgefahr auf dem Schulgelände während der allgemeinen Unterrichtszeit verboten.
4 Mensanutzung
4.1 Die Mensa ist geöffnet
– montags bis donnerstags : 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
– freitags : 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
4.2 Die Nutzer halten ihren Platz sauber und gehen ordentlich und sachgemäß mit dem Schuleigentum um, damit auch alle anderen Besucher einen sauberen Platz zum Essen vorfinden und alle lange Freude an der Mensa haben.
4.3 Das Essen aus der Mittagsküche wird nur in der Mensa eingenommen, damit das Schulgebäude sauber bleibt.
4.4 Das Geschirr und das Besteck verbleiben in der Mensa, um deren Verschwinden zu vermeiden und dadurch langfristig die Nutzung von Plastikbesteck zu vermeiden.
4.5 Nach dem Verlassen des Platzes werden die genutzten Stühle und Tische wieder an den ursprünglichen Platz zurückgeschoben, damit die Flucht- und Rettungswege frei bleiben.
4.6 Vor dem Verlassen der Mensa stellen die Nutzer das Tablett, das Geschirr und das Besteck sortiert auf den dafür vorgesehenen Geschirrwagen. Dabei werden – sofern vorhanden – Essensreste in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt. Bei Bedarf wischen die Nutzer ihren Essplatz sauber.
4.7 Die Nutzer verhalten sich in der Mensa so, dass sich kein anderer Anwesender in seiner Pause gestört fühlt, das Mensapersonal entlastet wird und nachfolgende Nutzer einen sauberen Platz vorfinden. Während der Pausenzeiten ist die Nutzung von Mobiltelefonen , Smartphones und elektronischen Speichermedien in der Mensa nicht gestattet.
4.8 Das tägliche Aufstuhlen wird von Klassen und Kursen übernommen und durch einen Aufstuhlplan geregelt.
5 Mittagspause
5.1 Von montags bis donnerstags gibt es eine Mittagspause von 13.10 Uhr bis 14.15 Uhr.
5.2 Schule und Eltern tragen gemeinsam dafür Sorge, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in der Regel die Mittagspause in der Schule verbringen und die Mensa nutzen, wenn sie am Nachmittag Unterricht haben.
5.3 Auch zu Beginn der Mittagspause verlassen die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 – 9 vor den Lehrerinnen und Lehrern den Unterrichtsraum. In der Mittagspause gibt es folgende Aufenthaltsbereiche:
– Mensa
– Verbindungsgang zwischen Mittel- und Altbau
– LUTZ (sofern eine Aufsicht vorhanden ist; die Nutzungsordnung ist zu beachten)
– Foyer
– SV-Keller
– Schulhöfe
5.4 Bei den Sporthelferinnen und -helfern können Sportgeräte im Rahmen der Aktion ‚Aktive
Pause’ ausgeliehen werden.
5.5 Durch die Aktivitäten in der Mittagspause – insbesondere auf den Schulhöfen und im Verbindungsgang – darf der Unterricht in den angrenzenden Räumen nicht gestört werden.
6 Nach dem Unterricht
6.1 Die Schülerinnen und Schüler stellen ihre Stühle hoch, um eine Reinigung der Räume zu erleichtern.
6.2 Die Schülerinnen und Schüler sorgen dafür, dass alle Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter kommen und die Fenster geschlossen werden.
6.3 Die Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgebäude nach Möglichkeit durch den nächstgelegenen Ausgang.
6.4 Der Schlüsseldienst der im Neu- und im Mittelbau untergebrachten Klassen verschließt den Klassenraum und hängt den Schlüssel an das Schlüsselbrett im Sekretariat. Der Klassenbuchdienst stellt das Klassenbuch in das dafür vorgesehene Fach im Sekretariat.
7 Verschiedenes
7.1 Mobiltelefone, Smartphones und elektronische Speichermedien sind Bestandteile des täglichen Lebens. Am MGS wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinde ein angemessener Umgang mit diesen Geräten im Sinne einer ausreichenden Medienkompetenz erwartet. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer, wie Fotos oder Videos ohne Einwilligung der Betroffenen, Cyber-Mobbing und jede andere Art von Belästigung mit Hilfe dieser Geräte, widersprechen dem Leitbild des MGS und sind zu unterlassen.
7.2 Für die Sekundarstufe I gilt im Umgang mit Mobiltelefonen , Smartphones und elektronischen Speichermedien auf dem Schulgelände folgende Regelung: Ab 7.45 Uhr verbleiben Mobiltelefone, Smartphones und elektronische Speichermedien ausgeschaltet in den Taschen der Schülerinnen und Schüler. Eine Ausnahme bildet die Nutzung für Unterrichtszwecke, sofern diese von Lehrkräften genehmigt wurde.
Auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen im Unterricht Mobiltelefone, Smartphones und elektronische Speichermedien nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkräfte nutzen.
Um jeglichem Verdacht eines Täuschungsversuchs vorzubeugen, sind diese Geräte vor Klassenarbeiten / Klausuren bei der Lehrkraft abzugeben.
Bei Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Regeln werden die Geräte durch die Lehrkraft eingesammelt und können nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden. Zugleich erhalten die Erziehungsberechtigten eine Mitteilung über den Vorgang, die am Folgetag durch sie unterzeichnet mitzubringen ist.
7.3 Das Fahren mit Inline-Skates, Skateboards, Waveboards und so genannten Cityrollern ist im Schulgebäude wegen der großen Unfallgefahr verboten.
7.4 Das Mitbringen und Benutzen von Gegenständen, die die eigene oder die Gesundheit anderer gefährden können, wie z.B. Messer jeglicher Art oder Laserpointer , ist untersagt.
7.5 Jeder sollte mit seinen persönlichen Geld- und Wertsachen besonders sorgsam umgehen, da Verluste nicht erstattet werden. Deshalb sollten auch wertvolle Gegenstände, Taschen und Kleidungsstücke nicht mit in die Schule genommen werden.
7.6 Fundsachen, deren Eigentümer nicht sofort festgestellt werden können, sind beim Hausmeister abzugeben.
7.7 Damit Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sich in der Schule wohl fühlen können, ist es nötig, dass Räume und Einrichtungen pfleglich behandelt werden. Nach Unterrichtsschluss sollten das Schulgebäude und das Schulgelände in möglichst ordentlichem Zustand zurückgelassen werden. Dafür müssen sich alle verantwortlich fühlen.
Unsere Schule muss insgesamt sauber gehalten werden. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Das gilt auch für die Kippen von Zigaretten, die in den Pausen außerhalb des Schulgeländes geraucht werden.
7.8 Bei mutwilliger Beschädigung von Schuleigentum muss Schadensersatz geleistet werden. Das gilt insbesondere für alle Lehr- und Lernmittel, ohne die ein ordnungsgemäßer und erfolgreicher Unterricht nicht gewährleistet ist.
Ausgeliehene Lernmittel, die beschädigt, verschmutzt oder nicht zurückgegeben wurden, müssen ersetzt werden.
7.9 Die Klassenräume können von den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern einer Klasse in Eigenarbeit renoviert bzw. verschönert werden. Dies muss in maßvoller und vernünftiger Weise und in Abstimmung mit dem Schulleiter und dem Schulträger geschehen. Für Plakate, Poster, Fotodokumentationen etc. sollten in der Regel die dafür vorgesehenen Holzleisten und Hafttafeln genutzt werden, damit Wandflächen nicht beschädigt werden.
7.10 Gemäß § 3 Abs. 1 NiSchG NRW ist das Rauchen auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
Strengstens untersagt ist der Konsum von Alkohol und von anderen Rauschmitteln. Bei genehmigten Schulveranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts kann für Oberstufenschülerinnen und -schüler ab vollendetem 16. Lebensjahr laut § 54 Abs. 5 SchulG NRWeine Ausnahmeregelung auf Beschluss der Schulkonferenz gelten, aber nur bezüglich nicht hochprozentigen Alkohols (z.B. Bier).
7.11 Bei Schulveranstaltungen (Atrium, Mensa, SV-Keller etc.) muss auf die in der Nachbarschaft der Schule Wohnenden Rücksicht genommen werden, etwa durch eine entsprechend gewählte Musiklautstärke.
7.12 Die Klassen- und Jahrgangsleitungensind verpflichtet, zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres die Hausordnung mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen bzw. sie ihnen in Erinnerung zu rufen. Die Hausordnung muss auch ein Thema in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaftsversammlungen sein.