0. Präambel
Dieser Hausordnung liegt das Leitbild unserer Schule zugrunde. Dieses verfolgt insbesondere das
gemeinsame Ziel aller Mitglieder der Schulgemeinde, im gegenseitigen Respekt und der Akzeptanz füreinander das Schulleben zu gestalten.
Alle Mitglieder der Schulgemeinde und auch alle Besucher unserer Schule verpflichten sich diese
Grundsätze des Miteinanders aktiv zu leben.
1. Vor dem Unterricht
| 1.1 | Das Schulgebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet, damit Schüler*innen, die schon sehr früh in der Schule sein müssen, in das Gebäude können. Diese Schüler*innen haben die Möglichkeit, sich im Foyer sowie in der Mensa aufzuhalten. Die Mensa bietet ein Frühstück an. |
| 1.2 | Alle übrigen Schüler*innen können das Gebäude ab 7.45 Uhr (1. Gong) betreten. Dabei sollen sie den Eingang benutzen, der ihrem Unterrichtsraum der folgenden Stunde am nächsten liegt. |
| 1.3 | Um 7.55 Uhr (2. Gong) beginnt die erste Unterrichtsstunde. |
| 1.4 | Schüler*innen, die später Unterricht haben, begeben sich erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn zum Unterrichtsraum. Die Flure sind keine Aufenthaltsbereiche. Hierfür können der Pausenhof, die Mensa, das Foyer oder der Mittelbaugang genutzt werden. |
| 1.5 | Fahrräder müssen ausreichend gesichert im Fahrradkeller abgestellt werden. Den Schlüssel zum Fahrradkeller bekommen Schüler*innen gegen ein Pfand von 5€ im Sekretariat. |
| 1.6 | Schüler*innen, die motorisiert zur Schule kommen (Motorrad/Elektro-Kleinwagen etc.), stellen ihre Fahrzeuge außerhalb des Schulgeländes an der Präsidentenstraße ab. |
| 1.7 | Die Parkplätze vor und neben dem Haupteingang sowie auf dem Altbauschulhof sind für Lehrkräfte und Besucher reserviert. |
| 1.8 | Zufahrten für Rettungsfahrzeuge sind unbedingt freizuhalten. |
| 1.9 | Vor, während und nach dem Unterricht dürfen die Pausenhöfe nicht befahren werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. |
| 1.10 | In der Präsidentenstraße in Höhe der Schule herrscht zu Unterrichtszeiten ein durchgehendes Halteverbot. Dieses ist dringend zu beachten. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren, halten bitte nicht in den Zugängen zu den Eingängen der Schule oder im Halteverbot. |
2. Während des Unterrichts
| 2.1 | Die Unterrichtsstunde beginnt mit dem zweiten Gong. Sollte 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft erschienen sein, fragt der/die Klassen-/Kurssprecher*in beim Lehrkräftezimmer , ggf. im Sekretariat, nach. |
| 2.2 | Schüler*innen, die keinen Unterricht haben, sollen sich im Gebäude und auf den Schulhöfen so verhalten, dass der laufende Unterricht nicht gestört wird. Es sind die bekannten Aufenthaltsbereiche aufzusuchen. |
| 2.3 | In den naturwissenschaftlichen Fachräumen gelten für Lehrkräfte und Schüler*innen die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung. Die Fachlehrkräfte sind verpflichtet, zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres die Gefahrstoffverordnung mit den Schüler*innen zu besprechen bzw. sie ihnen in Erinnerung zu rufen. |
| 2.4 | Ab 8.10 Uhr werden alle Nebeneingänge der Schule geschlossen. Der Zugang ist dann ausschließlich über den Haupteingang möglich. |
3. Pausenregelungen
| 3.1 | Die ersten vier Stunden werden am MGS in der Regel in Doppelstundenblöcken unterrichtet. Eine angemessene Pause von 5 Minuten legt die unterrichtende Lehrkraft individuell fest. Diese wird im Klassenraum so verbracht, dass umliegender Unterricht nicht gestört wird. |
| 3.2 | Zu Beginn der großen Pausen und der Mittagspause verlassen die Schüler*innen den Unterrichtsraum. Sie begeben sich zu dem für die jeweilige Jahrgangsstufe vorgesehenen Außenaufenthaltsbereich: Stufen 5 – 6: Neubauschulhof und Neubauschulhof hinten Stufen 7 – 13: Mittelbau- und Altbauschulhof Die Schüler*innen der Stufen 11 – 13 können sich zudem im Foyer und dem Oberstufen- Arbeitsraum aufhalten. Die Lehrkraft verlässt als letzte Person den Unterrichtsraum und schließt ab. |
| 3.3 | Bei Regenpausen gelten folgende Aufenthaltsbereiche: Stufen 5/6 : – unterer Eingangsbereich im Neubautreppenhaus – überdachte Flächen auf den Neubauschulhöfen Stufen 7 – 10 : – Flur im Mittelbau-Erdgeschoss – überdachte Eingangsbereiche zum Mittelbau Stufe 11 – 13: – Altbau-Eingangsbereich und Foyer In den Regenpausen können auch der Verbindungsgang zwischen Mittel- und Altbau sowie die Mensa von allen Schüler*Innen als Aufenthaltsbereich genutzt werden. Die Regenpause wird durch Ansage über die Lautsprecher verkündet. |
| 3.4 | Schüler*Innen der SI (Klasse 5-10) dürfen das Schulgelände grundsätzlich während der allgemeinen Unterrichtszeit nicht verlassen. Dies gilt auch für die Pausenzeiten inklusive der Mittagspause. |
| 3.5 | Aus Sicherheitsgründen müssen folgende Einschränkungen für die Pausen vorgenommen werden: – Laufen und Laufspiele sind nur auf den Schulhöfen gestattet. Tischtennis (TT), Volleyball (VB), Basketball (BB), Völkerball (VÖ) und Fußball können in den hierfür vorgesehenen Bereichen der Schulhöfe gespielt werden: TT: Neubau- und Mittelbauschulhof BB und VB: Mittelbauschulhof; BB: Altbauschulhof; VÖ: Neubauschulhof Fußball: Ascheplatz (Kl.5 – 6) Wegen erhöhter Unfallgefahr sind das Spielen mit schweren Lederbällen, Tennisbällen o. Ä. verboten. |
| 3.6 | Das Werfen von Schneebällen ist wegen der damit verbundenen hohen Unfallgefahr auf dem Schulgelände verboten. |
4. Erkrankungen/Beurlaubungen
| 4.1 | Im Krankheitsfalle melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind per Email an die Klassen- oder Stufenlehrkraft sowie das Schulsekretariat vor Unterrichtsbeginn ab. |
| 4.2 | Schüler*innen, die während der Unterrichtszeit erkranken und nachhause gehen müssen, dürfen das Schulgelände erst nach Rücksprache mit der aktuell unterrichtenden Lehrkraft, in den Pausen mit der Lehrkraft der folgende Stunde verlassen. Die Schüler*innen der SI lassen dazu den „Abholzettel“, den sie im Sekretariat erhalten, von dieser Lehrkraft ausfüllen. Die Erziehungsberechtigten werden dann über das Sekretariat telefonisch informiert und holen das erkrankte Kind aus dem Klassen- oder Kursraum ab. Bei Abholung in den Pausen werden die Schüler*innen von den Lehrkräften in den Erste-Hilfe-Raum gebracht und warten dort auf ihre Abholung. |
| 4.3 | Schüler*innen der SII dürfen bei Erkrankung das Schulgelände nach Entlassen durch die Lehrkraft alleine verlassen, um sich unmittelbar nachhause zu begeben. |
| 4.4 | Alle Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten im Sekretariat zu hinterlegen, so dass sie im Notfall erreichbar sind. Anderweitige Kontaktpersonen, die bspw. berechtigt sind, ein erkranktes Kind abzuholen, können benannt werden. |
| 4.5 | Erkrankte Schüler*innen der SI werden nicht alleine nachhause entlassen. Sie verbleiben bis zum Erscheinen eines Berechtigten (siehe 4.4) im Klassen- oder Erste-Hilfe-Raum. |
| 4.6 | Beurlaubungsanfragen sind immer schriftlich mindestens zwei Tage vorher an die Klassen- oder Jahrgangsleitung (bei Beurlaubung bis zu zwei Unterrichtstagen) oder an die Schulleitung mindestens zwei Wochen vorher (bei Beurlaubung ab drei Werktagen und unmittelbar vor oder nach Schulferien/Feiertagen/beweglichen Ferientagen) durch die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler*innen zu stellen. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. |
5. Mensanutzung
| 5.1 | Die Mensa ist montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 14.15 Uhr geöffnet. |
| 5.2 | Die Mensa wird ausschließlich über den innenliegenden Ein- und Ausgang vom Mittelbauflur betreten. Die Außentüren sind Notfalltüren und im laufenden Betrieb geschlossen zu halten. |
| 5.3 | Während der großen Pausen können sich die Schüler*innen mit dem Angebot der Mensa versorgen sowie Speisen und Getränke an den Tischen sitzend einnehmen. |
| 5.4 | Die Nutzer*innen halten ihren Platz sauber und gehen ordentlich und sachgemäß mit dem Schuleigentum um, damit auch alle anderen Besucher*innen einen sauberen Platz zum Essen vorfinden und alle lange Freude an der Mensa haben. |
| 5.5 | Das Essen aus der Mittagsküche wird nur in der Mensa eingenommen. |
| 5.6 | In der Mensa kann sowohl das dort erworbene als auch das von zu Hause mitgebrachte Essen verzehrt werden. |
| 5.7 | In der Mensa und auf dem gesamten Schulgelände ist der Verzehr von extern erworbenen Speisen unerwünscht. Der entstehende Müll wird selbstständig durch die Nutzer*innen ausschließlich in den Mülltonnen auf dem Schulhof entsorgt. Die Nutzung kommerzieller Lieferdienste ist auf dem Schulgelände verboten. |
| 5.8 | Das Geschirr und das Besteck verbleiben in der Mensa. |
| 5.9 | Nach dem Verlassen des Platzes werden die genutzten Stühle und Tische wieder an den ursprünglichen Platz zurückgeschoben, damit die Flucht- und Rettungswege frei bleiben. |
| 5.10 | Vor dem Verlassen der Mensa stellen die Nutzer das Tablett, das Geschirr und das Besteck sortiert auf den dafür vorgesehenen Geschirrwagen. Dabei werden – sofern vorhanden – Essensreste in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt. Bei Bedarf wischen die Nutzer*innen ihren Essplatz sauber. |
| 5.11 | Die Nutzer*innen verhalten sich in der Mensa so, dass sich kein anderer Anwesender in seiner Pause gestört fühlt, das Mensapersonal entlastet wird und nachfolgende Nutzer*innen einen sauberen Platz vorfinden. |
| 5.12 | Die Mensa ist frei von digitalen Endgeräten. Ausgenommen ist der Bezahlvorgang. |
| 5.13 | Die Mensa ist vorrangig ein Ort der Begegnung und kein Arbeitsbereich. |
| 5.14 | Das tägliche Aufstuhlen wird von Klassen und Kursen übernommen und durch einen Aufstuhlplan geregelt. |
6. Mittagspause
| 6.1 | Von montags bis freitags gibt es eine Mittagspause von 13.10 Uhr bis 14.15 Uhr. |
| 6.2 | Schule und Eltern tragen gemeinsam dafür Sorge, dass Schüler*innen der Sekundarstufe I die Mittagspause in der Schule verbringen und die Mensa nutzen, wenn sie am Nachmittag Unterricht haben. Es besteht keine Verpflichtung, die Verpflegung in der Mensa zu erwerben. |
| 6.3 | Auch zu Beginn der Mittagspause verlassen alle Schüler*innen der Stufen 5 – 10 vor den Lehrkräften den Unterrichtsraum. In der Mittagspause gibt es folgende Aufenthaltsbereiche: Mensa, Verbindungsgang zwischen Mittel- und Altbau, Arbeitsraum der Oberstufe, Foyer, SV- Keller, Schulhöfe. |
| 6.4 | Bei den Sporthelfer*innen können Sportgeräte im Rahmen der Aktion ‚Aktive Pause’ ausgeliehen werden. |
| 6.5 | Durch die Aktivitäten in der Mittagspause – insbesondere auf den Schulhöfen und im Verbindungsgang – darf der Unterricht in den angrenzenden Räumen nicht gestört werden. |
7. Nach dem Unterricht
| 7.1 | Die Schüler*innen stellen ihre Stühle hoch, um eine Reinigung der Räume zu ermöglichen. |
| 7.2 | Die Schüler*innen sorgen dafür, dass alle Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter kommen und die Fenster geschlossen werden. |
| 7.3 | Die Schüler*innen verlassen das Schulgebäude in der Regel durch den nächstgelegenen Ausgang. |
8. Arbeits- und Aufenthaltsbereiche
| 8.1 | In den Pausen halten sich alle Schüler*innen der SI grundsätzlich auf den Schulhöfen auf. Auch die Schüler*Innen der SII sind angehalten, in den Pausen die Bewegungs- und Frischluftmöglichkeiten des Außengeländes wahrzunehmen. |
| 8.2 | Außerhalb der Klassen- und Unterrichtsräume können die Schüler*innen der SII den Arbeitsraum neben der Schülerbibliothek zu jeder Zeit nutzen. Den Schüler*innen der SI steht dieser Arbeitsraum ausschließlich in der Mittagspause sowie zu ihren Randstunden zur Verfügung. In diesem Arbeitsraum ist die Nutzung des Tablets als Arbeitsgerät gestattet. |
| 8.3 | Die Schüler*innen der SII dürfen sich bis 14.15 Uhr ebenfalls im Bereich des Foyers und den Flurbereichen des Altbaus aufhalten und hier die Sitz- und Arbeitsmöglichkeiten nutzen. |
| 8.4 | Im Rahmen der Förderangebote des MGS (Schüler fördern Schüler, Lerninseln u.ä.) dürfen die Klassen- und Kursräume ausschließlich mit der betreuenden Förderkraft genutzt werden. Die Lehrkräfte schließen diese Räume nach Aufforderung für die entsprechenden Personengruppen auf und ab. |
| 8.5 | Die Toilettenräume sind keine Aufenthaltsbereiche und ihres Zweckes gemäß aufzusuchen. Auch diese Räume sind pfleglich zu behandeln und Verschmutzungen zu unterlassen. |
9. Umgang mit digitalen Endgeräten
| 9.1 | Digitale Endgeräte sind Bestandteile des täglichen Lebens. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer, wie Fotos oder Videos ohne Einwilligung der Betroffenen, Cyber- Mobbing und jede andere Art von Belästigung mit Hilfe dieser Geräte, widersprechen dem Leitbild des MGS und sind zu unterlassen. |
| 9.2 | Alle Schüler*innen des MGS verfügen über ein eigenes Tablet als Arbeitsmedium. Diese dürfen im Unterricht nur nach Aufforderung der Lehrkräfte genutzt werden. Sie verbleiben ansonsten zugeklappt auf dem Tisch oder in der Tasche. |
| 9.3 | Außerhalb des Unterrichts verbleiben die Tablets grundsätzlich in den Taschen der Schüler*innen und/oder in den Klassenräumen resp. Schließfächern. Für die Arbeitsbereiche der Schule gelten entsprechende Regeln (siehe Punkt 8.2/8.3) |
| 9.4 | Für die Schüler*innen der SI gilt: Weitere digitale Endgeräte (Smartphones, Smartwatches etc.) verbleiben ab 7.55 Uhr bis zum Verlassen des Schulgeländes ausgeschaltet in den Taschen oder Fächern der Schüler*innen. Im Unterricht dürfen Schüler*innen weitere digitale Endgeräte nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkräfte nutzen. |
| 9.5 | Schüler*innen der SII ist die Nutzung ihres Smartphones ausschließlich im Foyer des Eingangsbereichs und in den Arbeitsbereichen der SII gestattet. Die Schüler*innen der SII sind zu einer maßvollen Nutzung ihres Smartphones angehalten. Den Schülern*innen der SI ist die Nutzung digitaler Endgeräte (außer dem Arbeitstablet in den entsprechenden Bereichen) auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Ausnahmen sind nach Zustimmung einer Lehrkraft grundsätzlich möglich. |
| 9.6 | Während Klassenarbeiten, Klausuren oder anderer Leistungsfeststellungsprüfungen ist die Nutzung jeglicher digitaler Geräte nur mit Zustimmung der Lehrkraft zulässig. Diese Geräte müssen – sofern sie im Prüfungsraum sind – ausgeschaltet in der Schultasche oder auf dem Lehrkräftepult gelagert werden. |
| 9.7 | Im Arbeitsraum (SI und SII) sowie an den Sitzmöglichkeiten des Altbaus und des Foyers (nur SII) ist die Nutzung des Tablets als Arbeitsmedium gestattet. Die Nutzungszeiten für die SI- Schüler*innen sind zu beachten. |
| 9.8 | Bei Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Regeln werden die Geräte durch die Lehrkraft eingesammelt und können nach Unterrichtsschluss im Sekretariat ausschließlich von den Erziehungsberechtigten oder einer anderen berechtigten Person abgeholt werden. Bei volljährigen Schüler*innen erfolgt eine Ausgabe ausschließlich durch die Stufenlehrkraft, hierzu ist dann ein Termin mit dieser zu vereinbaren. In Prüfungssituationen kann die Zuwiderhandlung zu einem Prüfungsausschluss oder einer ungenügenden Leistungsbeurteilung führen. |
10. Verschiedenes
| 10.1 | Schulfremde Personen haben nur nach Anmeldung im Sekretariat Zugang zur Schule. Die Schulleitung wahrt das Hausrecht und ist grundsätzlich berechtigt, den Zutritt zu verweigern bzw. Personen des Gebäudes zu verweisen. |
| 10.2 | Das Fahren mit Inline-Skates, Skateboards und Cityrollern etc. ist im Schulgebäude wegen der großen Unfallgefahr verboten. |
| 10.3 | Das Mitbringen und Benutzen von Gegenständen, die die eigene oder die Gesundheit anderer gefährden können, wie z.B. Messer jeglicher Art, ist untersagt. |
| 10.4 | Jeder sollte mit seinen persönlichen Geld- und Wertsachen besonders sorgsam umgehen, da Verluste nicht erstattet werden. Deshalb sollten auch wertvolle Gegenstände, Taschen und Kleidungsstücke nicht mit in die Schule genommen werden. |
| 10.5 | Fundsachen, deren Eigentümer nicht sofort festgestellt werden können, sind beim Hausmeister abzugeben. |
| 10.6 | Damit Schüler*innen und Lehrkräfte sich in der Schule wohlfühlen können, ist es nötig, dass Räume und Einrichtungen pfleglich behandelt werden. Nach Unterrichtsschluss sollten das Schulgebäude und Schulgelände in möglichst ordentlichem Zustand zurückgelassen werden. Dafür müssen sich alle verantwortlich fühlen. Unsere Schule muss insgesamt sauber gehalten werden. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Alle Mitglieder der Schulgemeinde unterstützen die Reinigungskräfte der Schule durch ihr aktives und sorgsames Handeln im Unterrichtstag. |
| 10.7 | Bei mutwilliger Beschädigung von Schuleigentum muss Schadensersatz geleistet werden. Das gilt insbesondere für alle Lehr- und Lernmittel, ohne die ein ordnungsgemäßer und erfolgreicher Unterricht nicht gewährleistet ist. Ausgeliehene Lernmittel, die beschädigt, verschmutzt oder nicht zurückgegeben wurden, müssen ersetzt werden. |
| 10.8 | Die Klassenräume können von den Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften einer Klasse in Eigenarbeit renoviert bzw. verschönert werden. Dies muss in maßvoller und vernünftiger Weise und in Abstimmung mit der Schulleitung und dem Schulträger geschehen. Für Plakate, Poster, Fotodokumentationen etc. sollten in der Regel die dafür vorgesehenen Holzleisten und Hafttafeln genutzt werden, damit Wandflächen nicht beschädigt werden. |
| 10.9 | Das Rauchen sowie der Konsum und die Weitergabe von Alkohol oder anderen Rauschmitteln ist auf dem Schulgelände und auf Schulveranstaltungen auch außerhalb des Schulgeländes verboten. Siehe hierzu u.a. § 3 Abs. 1 NiSchG NRW und §5 Abs. 2Satz 1 Nummer 1 KCanG. Bei genehmigten Schulveranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts kann für Oberstufenschüler*innen ab vollendetem 16. Lebensjahr laut § 54 Abs. 5 SchulG NRW eine Ausnahmeregelung auf Beschluss der Schulkonferenz gelten, aber nur bezüglich nicht hochprozentigen Alkohols (z.B. Bier, Sekt). |
| 10.10 | Bei Schulveranstaltungen (Atrium, Mensa, SV-Keller etc.) muss auf die in der Nachbarschaft der Schule Wohnenden Rücksicht genommen werden, etwa durch eine entsprechend gewählte Musiklautstärke. |
| 10.11 | Die Flure sind auch unsere Rettungswege, aus diesem Grund sind diese barrierefrei zu halten. Taschen, Kleidung u.ä. sind in den Klassenräumen zu lagern. Die Vorgaben des Brandschutzes sind unbedingt zu beachten. |
| 10.12 | Der SV-Keller steht ausschließlich den Schüler*innen der SII zur Verfügung. Aktuell befindet sich dieser noch in der Renovierung. Der SV-Keller wird zur ersten Stunde aufgeschlossen und nach der neunten Stunde abgeschlossen. Die SII und die SV sorgen hier für Ordnung und verwalten diesen Raum eigenverantwortlich in Absprache mit der Schulleitung. Die Nutzung durch schulfremde Personen ist ausdrücklich untersagt. Die Regeln der Hausordnung haben auch im SV-Keller Bestand. |
| 10.13 | Die Klassen- und Jahrgangsleitungen sind verpflichtet, zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres die Hausordnung und das Leitbild der Schule mit den Schüler*Innen zu besprechen bzw. sie ihnen in Erinnerung zu rufen. Die Hausordnung und das Leitbild müssen auch ein Thema in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaftsversammlungen sein. |
| 10.14 | Alle Mitglieder der Schulgemeinde verpflichten sich, die Regeln der Hausordnung, die auch die Grundsätze des Leitbildes beeinhaltet, zu befolgen. |
| 10.15 | Diese Hausordnung tritt zum zweiten Schulhalbjahr 2025/2026, ab 9.2.2026, in Kraft. |
Beschluss der Schulkonferenz vom 24.09.2025