Hausordnung

1 VOR DEM UNTERRICHT

1.1Das Schulgebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet, damit der Unterricht in der 0. Stunde möglich ist und Schüler*innen, die schon sehr früh in der Schule sein müssen, in das Gebäude können. Diese Schüler*innen haben die Möglichkeit, sich im Foyer sowie ab 7.30Uhr in der Mensa aufzuhalten.
1.2Alle übrigen Schüler*innen können das Gebäude ab 7.45 Uhr (1. Gong) betreten. Dabei sollen sie den Eingang benutzen, der ihrem Unterrichtsraum der folgenden Stunde am nächsten liegt.
1.3Um 7.55 Uhr (2. Gong) beginnt die erste Unterrichtsstunde.
1.4Fahrräder müssen ausreichend gesichert im Fahrradkeller abgestellt werden. Bei Unterrichtsveranstaltungen in der Großturnhalle am Nachmittag können die Fahrräder hier abgestellt werden.
1.5Schüler*innen, die mit einem Kleinkraftrad, Motorrad oder Motorroller zur Schule kommen, sollten ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz ‚Altbauhof’ unmittelbar an der nördlichen Seite der Turnhalle abstellen.
1.6Die Parkplätze vor und neben dem Haupteingang sind für Lehrer*innen und Besucher reserviert.
1.7Zufahrten für Rettungsfahrzeuge sind unbedingt freizuhalten.
1.8Vor, während und nach dem Unterricht dürfen die Pausenhöfe nicht befahren werden.

2   WÄHREND DES UNTERRICHTS

2.1Die Unterrichtsstunde beginnt mit dem zweiten Gong. Sollte 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft erschienen sein, fragt die Klassen-/Kurssprecher*in beim Lehrerzimmer (ggf. im Sekretariat) nach.
2.2Schüler*innen, die keinen Unterricht haben, sollen sich im Gebäude und auf den Schulhöfen so verhalten, dass der laufende Unterricht nicht gestört wird.
2.3In den naturwissenschaftlichen Fachräumen gelten für Lehrer*innen, Schüler*innen die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung. Die Fachlehrer*innen sind verpflichtet, zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres die Gefahrstoffverordnung mit den Schüler*innen zu besprechen bzw. sie ihnen in Erinnerung zu rufen.

3 ZWISCHEN DEN UNTERRICHTSSTUNDEN

3.1Zu Beginn der großen Pausen und der Mittagspause verlassen die Schüler*innen der Stufen 5 – 10 den Unterrichtsraum. Sie begeben sich zu dem für die jeweilige Jahrgangsstufe vorgesehenen Außenaufenthaltsbereich: Stufen  5/6  Neubauschulhof und Neubauschulhof hinten // Stufen  7-13 Mittelbau- und Altbauschulhof. Die Schüler*innen der Stufen 10-13 können sich zudem innerhalb des Altbaugebäudes und im Foyer aufhalten. Die Lehrkraft überzeugt sich davon, dass der Raum abgeschlossen ist. Während der großen Pausen können sich die Schüler*innen mit dem Angebot der Mensa versorgen sowie Speisen und Getränke an den Tischen sitzend einnehmen.
3.2Bei Regenpausen gelten folgende Aufenthaltsbereiche: Stufen 5/6 unterer Eingangsbereich im Neubautreppenhaus, überdachte Flächen auf den Neubauschulhöfen // Stufen 7-10 Flur im Mittelbau Erdgeschoss, überdachte Eingangsbereiche zum Mittelbau // Stufe 11-13 Altbau und Foyer
3.3Schüler*innen der S I dürfen das Schulgelände während der allgemeinen Unterrichtszeit nur mit der Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Bei Verlassen des Schulgeländes entfällt die Aufsichtspflicht der Schule.
3.4Aus Sicherheitsgründen müssen folgende Einschränkungen vorgenommen werden: Laufen und Laufspiele sind nur auf den Schulhöfen gestattet // Tischtennis (TT), Volleyball (VB), Basketball (BB) und Völkerball (VÖ) können in den hierfür vorgesehenen Bereichen der Schulhöfe gespielt werden (TT: Neubau- und Mittelbauschulhof; BB und VB: Mittelbauschulhof; BB: Altbauschulhof; VÖ: Neubauschulhof). Wegen erhöhter Unfallgefahr sind das Spielen mit schweren Lederbällen, Tennisbällen o. Ä. verboten.
3.5Das Werfen von Schneebällen ist wegen der damit verbundenen hohen Unfallgefahr auf dem Schulgelände während der allgemeinen Unterrichtszeit verboten.

4 MENSANUTZUNG

4.1Die Mensa ist geöffnet: montags bis freitags, 7.30-15.00 Uhr.
4.2Die Nutzer halten ihren Platz sauber und gehen ordentlich und sachgemäß mit dem Schuleigentum um, damit auch alle anderen Besucher einen sauberen Platz zum Essen vorfinden und alle lange Freude an der Mensa haben.
4.3Das Essen aus der Mittagsküche wird nur in der Mensa eingenommen, damit das Schulgebäude sauber bleibt.
4.4Das Geschirr und das Besteck verbleiben in der Mensa, um deren Verschwinden zu vermeiden und dadurch langfristig die Nutzung von Plastikbesteck zu vermeiden.
4.5Nach dem Verlassen des Platzes werden die genutzten Stühle und Tische wieder an den ursprünglichen Platz zurückgeschoben, damit die Flucht- und Rettungswege frei bleiben. 
4.6Vor dem Verlassen der Mensa stellen die Nutzer das Tablett, das Geschirr und das Besteck sortiert auf den dafür vorgesehenen Geschirrwagen. Dabei werden – sofern vorhanden – Essensreste in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt. Bei Bedarf wischen die Nutzer ihren Essplatz sauber.
4.7Die Nutzer verhalten sich in der Mensa so, dass sich kein anderer Anwesender in seiner Pause gestört fühlt, das Mensapersonal entlastet wird und nachfolgende Nutzer einen sauberen Platz vorfinden. Während der Pausenzeiten ist die Nutzung von digitalen Endgeräten in der Mensa nicht gestattet (, dies gilt auch für die Arbeitstablets).
4.8Das tägliche Aufstuhlen wird von Klassen und Kursen übernommen und durch einen Aufstuhlplan geregelt.

5 MITTAGSPAUSE

5.1Von montags bis donnerstags gibt es eine Mittagspause von 13.10 Uhr bis 14.15 Uhr.
5.2Schule und Eltern tragen gemeinsam dafür Sorge, dass alle Schüler*innen der Sekundarstufe I in der Regel die Mittagspause in der Schule verbringen und die Mensa nutzen, wenn sie am Nachmittag Unterricht haben.
5.3Auch zu Beginn der Mittagspause verlassen die Schüler*innen der Stufen 5-9 vor den Lehrer*innen den Unterrichtsraum. In der Mittagspause gibt es folgende Aufenthaltsbereiche: Mensa, Verbindungsgang zwischen Mittel- und Altbau, LUTZ (die Nutzungsordnung ist zu beachten), Foyer, SV-Keller, Schulhöfe.
5.4Bei den Sporthelfer*innen können Sportgeräte im Rahmen der Aktion ‚Aktive Pause’ ausgeliehen werden.
5.5Durch die Aktivitäten in der Mittagspause – insbesondere auf den Schulhöfen und im Verbindungsgang – darf der Unterricht in den angrenzenden Räumen nicht gestört werden.

6   NACH DEM UNTERRICHT

6.1Die Schüler*innen stellen ihre Stühle hoch, um eine Reinigung der Räume zu erleichtern.
6.2Die Schüler*innen sorgen dafür, dass alle Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter kommen und die Fenster geschlossen werden.
6.3Die Schüler*innen verlassen das Schulgebäude nach Möglichkeit durch den nächstgelegenen Ausgang.

7   UMGANG MIT DIGITALEN ENDGERÄTEN

7.1Digitale Endgeräte sind Bestandteile des täglichen Lebens. Am MGS wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinde ein angemessener Umgang im Sinne einer ausreichenden Medienkompetenz erwartet. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer, wie Fotos oder Videos ohne Einwilligung der Betroffenen, Cyber-Mobbing und jede andere Art von Belästigung mit Hilfe dieser Geräte, widersprechen dem Leitbild des MGS und sind zu unterlassen. 
7.2Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 verfügen alle (Regel-)Schüler*innen des MGS über ein eigenes Tablet als Arbeitsmedium. In den Pausen verbleiben die Tablets i.d.Regel in den Taschen der Schüler*innen und/oder in den Klassenräumen resp. Schließfächern.Für die Schüler*innen der Sekundarstufe I gilt: Weitere digitale Endgeräte verbleiben ab 7.45 Uhr bis zum Verlassen des Schulgeländes ausgeschaltet in den Taschen oder Fächern der Schüler*innen.Im Unterricht dürfen Schüler*innen weitere digitale Endgeräte nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkräfte nutzen.Um jeglichem Verdacht eines Täuschungsversuchs vorzubeugen, sind für die Bearbeitung eines Leistungsnachweises nicht zu nutzende digitale Endgeräte unter Umständen vor Klassenarbeiten / Klausuren bei der Lehrkraft abzugeben, sofern sie nicht ausgeschaltet in den Schultaschen verbleiben. Bei Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Regeln werden die Geräte durch die Lehrkraft eingesammelt und können nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden. Zugleich erhalten die Erziehungsberechtigten eine Mitteilung über den Vorgang, die am Folgetag durch sie unterzeichnet mitzubringen ist.

8   VERSCHIEDENES

8.1Das Fahren mit Inline-Skates, Skateboards, Waveboards und so genannten Cityrollern ist im Schulgebäude wegen der großen Unfallgefahr verboten.
8.2Das Mitbringen und Benutzen von Gegenständen, die die eigene oder die Gesundheit anderer gefährden können, wie z.B. Messer jeglicher Art oder Laserpointer, ist untersagt.
8.3Jeder sollte mit seinen persönlichen Geld- und Wertsachen besonders sorgsam umgehen, da Verluste nicht erstattet werden. Deshalb sollten auch  wertvolle Gegenstände, Taschen und Kleidungsstücke nicht mit in die Schule genommen werden.
8.4Fundsachen, deren Eigentümer nicht sofort festgestellt werden können, sind beim Hausmeister abzugeben.
8.5Damit Schüler*innen, Lehrer*innen sich in der Schule wohl fühlen können, ist es nötig, dass Räume und Einrichtungen pfleglich behandelt werden. Nach Unterrichtsschluss sollten das Schulgebäude und das Schulgelände in möglichst ordentlichem Zustand zurückgelassen werden. Dafür müssen sich alle verantwortlich fühlen. Unsere Schule muss insgesamt sauber gehalten werden. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Das gilt auch für die Kippen von Zigaretten, die in den Pausen außerhalb des Schulgeländes geraucht werden.
8.6Bei mutwilliger Beschädigung von Schuleigentum muss Schadensersatz geleistet werden. Das gilt insbesondere für alle Lehr- und Lernmittel, ohne die ein ordnungsgemäßer und erfolgreicher Unterricht nicht gewährleistet ist. Ausgeliehene Lernmittel, die beschädigt, verschmutzt oder nicht zurückgegeben wurden, müssen ersetzt werden.
8.7Die Klassenräume können von den Schüler*innen, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern einer Klasse in Eigenarbeit renoviert bzw. verschönert werden. Dies muss in maßvoller und vernünftiger Weise und in Abstimmung mit dem Schulleiter und dem Schulträger geschehen. Für Plakate, Poster, Fotodokumentationen etc. sollten in der Regel die dafür vorgesehenen Holzleisten und Hafttafeln genutzt werden, damit Wandflächen nicht beschädigt werden.
8.8Gemäß § 3 Abs. 1 NiSchG NRW ist das Rauchen auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Strengstens untersagt ist der Konsum von Alkohol und von anderen Rauschmitteln. Bei genehmigten Schulveranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts kann für Oberstufenschüler*innen ab vollendetem 16. Lebensjahr laut § 54 Abs. 5 SchulG NRWeine Ausnahmeregelung auf Beschluss der Schulkonferenz gelten, aber nur bezüglich nicht hochprozentigen Alkohols (z.B. Bier).
8.9Bei Schulveranstaltungen (Atrium, Mensa, SV-Keller etc.) muss auf die in der Nachbarschaft der Schule Wohnenden Rücksicht genommen werden, etwa durch eine entsprechend gewählte Musiklautstärke.
8.10Die Klassen- und Jahrgangsleitungen sind verpflichtet, zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres die Hausordnung mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen bzw. sie ihnen in Erinnerung zu rufen. Die Hausordnung muss auch ein Thema in den Klassen- und Jahrgangsstufen-pflegschaftsversammlungen sein.