Hausordnung
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1. Vor dem Unterricht
1.1. Das Schulgebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet, damit Unterricht in der 0.Stunde möglich ist und Schüler, die schon sehr früh in der Schule sein müssen, in das Gebäude können. Diese Schüler haben die Möglichkeit, sich im Foyer aufzuhalten.
1.2. Alle übrigen Schüler können das Gebäude ab 7.45 Uhr (1.Gong) betreten. Dabei sollen sie den Eingang benutzen, der ihrem Unterrichtsraum der folgenden Stunde am nächsten liegt. Schlüsseldienst und Klassenbuchführer können nach dem ersten Gong Klassenschlüssel und Klassenbuch aus dem Sekretariat holen.
1.3. Um 7.55 Uhr (zweiter Gong) beginnt die erste Unterrichtsstunde.
1.4. Fahrräder müssen ausreichend gesichert im Fahrradkeller abgestellt werden. Bei Unterrichtsveranstaltungen in der Großturnhalle am Nachmittag können die Fahrräder hier abgestellt werden.
1.5. Schüler, die mit einem Kleinkraftrad, Motorrad oder Motorroller zur Schule kommen, sollten ihre Fahrzeige auf dem Parkplatz 'Altbauhof' unmittelbar an der nördlichen Seite der Turnhalle abstellen.
1.6. Die Parkplätze vor und neben dem Haupteingang sind für Lehrer und Besucher reserviert.
1.7. Zufahrten für Rettungsfahrzeuge sind unbedingt freizuhalten.
1.8. Vor, während und nach dem Unterricht dürfen die Pausenhöfe nicht befahren werden.
2. Während des Unterrichts
2.1. Die Unterrichtsstunde beginnt mit dem zweiten Gong. Sollte 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch kein Lehrer erschienen sein, fragt der Klassen-/ Kurssprecher in den Lehrerzimmern (ggf. Sekretariat) nach.
2.2. Schüler, die keinen Unterricht haben, sollen sich im Gebäude und auf den Schulhöfen so verhalten, dass der laufende Unterricht nicht gestört wird.
2.3. In den naturwissenschaftlichen Fachräumen gelten für Lehrer und Schüler die Bestimmungen der Gefahrenstoffverordnung. Die Fachlehrer sind verpflichtet, zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres die Gefahrenstoffverordnung mir den Schülern zu besprechen bzw. sie ihnen in Erinnerung zu rufen.
3. Zwischen den Unterrichtsstunden
3.1. Zu Beginn der großen Pause verlassen die Schüler der Stufen 5-10 vor den Lehrern den Unterrichtsraum. Dabei können sie sich zu dem für die jeweilige Jahrgangstufe vorgesehenen Aufenthaltsbereich begeben:
- Stufen 5/6: Neubauschulhof
- Stufen 7-13: Mittelbau- und Altbauschulhof
Die Schüler der Stufen 11-13 können sich zudem innerhalb des Altbaugebäudes und im Foyer aufhalten.
An Tagen mit Kioskbetrieb können sich die Schüler, die das Kioskangebot nutzen wollen, auch im Verbindungsgang zwischen Mittel- und Altbau sowie im Foyer aufhalten.
3.2. Bei Regenpausen gelten folgende Aufenthaltsbereiche:
- Stufen 5/6: unterer Eingangsbereich im Neubautreppenhaus, überdachte Flächen auf den Neubauschulhöfen
- Stufen 7-9: Flur im Mittelbau Erdgeschoss, überdachte Eingangsbereiche zum Mittelbau
- Stufe 10: Wie Stufen 7-9 oder Altbau und Foyer (je nach Lage des Klassenraums)
- Stufen 11-13: Altbau und Foyer
(Tage mit Kioskbetrieb: wie 3.1)
3.3. Schüler der S I dürfen das Schulgelände während der allgemeinen Unterrichtszeit nur mit der Erlaubnis eines Lehrers verlassen. Bei Verlassen des Schulgeländes entfällt die Aufsichtspflicht der Schule.
3.4. Aus Sicherheitsgründen müssen folgende Einschränkungen vorgenommen werden:
- Laufen und Laufspiele sind nur auf den Schulhöfen gestattet
- Tischtennis (TT), Volleyball (VB), Basketball (BB) und Völkerball (VÖ) können in den hierfür vorgesehenen Bereichen der Schulhöfe gespielt werden (TT: Neubau- und Mittelbauschulhof; BB und VB: Mittelbauschulhof; BB: Altbauschulhof; VÖ: Neubauschulhof).
- Wegen erhöhter Unfallgefahr sind das Fußballspielen sowie das Spielen mit schweren Lederbällen, Tennisbällen o.ä. verboten.
3.5. Das Werfen von Schneebällen ist wegen der damit verbundenen hohen Unfallgefahr auf dem Schulgelände während der allgemeinen Unterrichtszeit verboten.
4. Nach dem Unterricht
4.1. Die Schüler stellen ihre Stühle hoch, um eine Reinigung zu erleichtern.
4.2. Die Schüler sorgen dafür, dass alle Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter kommen und die Fenster geschlossen werden.
4.3. Die Schüler verlassen das Schulgebäude durch den nächstgelegenen Ausgang.
4.4. Der Schlüsseldienst der im Neu- und im Mittelbau untergebrachten Klassen verschließt den Klassenraum und hängt den Schlüssel an das Schlüsselbrett im Sekretariat. Der Klassenbuchführer stellt das Klassenbuch in das dafür vorgesehene Fach im Sekretariat. Hat eine Klasse auch in der 7.Stunde Unterricht, gelten für die Abgabe von Klassenschlüssel und Klassenbuch Sonderregelungen, die den betroffenen Klassen mitgeteilt werden.
5. Verschiedenes
5.1. Das Fahren mit Inline-Skates, Skateboards und so genannten Cityrollern ist im Schulgebäude wegen der großen Unfallgefahr verboten.
5.2. Das Mitbringen und Benutzen von Laserpointern ist wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung verboten.
5.3. Jeder sollte mit seinen persönlichen Geld- und Wertsachen besonders sorgsam umgehen, da Verluste gar nicht oder nur geringfügig erstattet werden. Deshalb sollten auch wertvolle Gegenstände, Taschen und Kleidungsstücke nicht mit in die Schule genommen werden.
5.4. Fundsachen, deren Eigentümer nicht sofort festgestellt werden können, sind beim Hausmeister abzugeben.
5.5. Mobiltelefone müssen im Unterricht und bei Klassenarbeiten/Klausuren ausgeschaltet
sein .
5.6. Damit Schüler und Lehrer sich in der Schule wohl fühlen können, ist es nötig, dass Räume und Einrichtungen pfleglich behandelt werden. Nach Unterrichtsschluss sollten das Schulgebäude und das Schulgelände in möglichst ordentlichem Zustand zurückgelassen werden. Dafür müssen sich alle verantwortlich fühlen.
Unsere Schule muss sauber gehalten werden. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Das gilt auch für Zigarettenkippen in der Raucherzone.
5.7. Bei mutwilliger Beschädigung von Schuleigentum muss Schadensersatz geleistet werden. Das gilt insbesondere für alle Lehr- und Lernmittel, ohne die ein ordnungsgemäßer und erfolgreicher Unterricht nicht gewährleistet ist. Ausgeliehene Lernmittel, die beschädigt, verschmutzt oder nicht zurückgegeben wurden, müssen ersetzt werden.
5.8. Die Klassenräume können von den Schülern, Eltern und Lehrern einer Klasse in Eigenarbeit renoviert bzw. verschönert werden. Dies muss in maßvoller und vernünftiger Weise und in Abstimmung mit dem Schulleiter und dem Schulträger geschehen. Für Plakate, Poster, Fotodokumentationen etc. sollten in der Regel die dafür vorgesehenen Holzleisten und Hafttafeln genutzt werden, damit Wandflächen nicht beschädigt werden.
5.9. Gemäß § 54 Abs. 5 SchulG ist das Rauchen auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Strengstens untersagt ist der Konsum von Alkohol und von anderen Rauschmitteln. Bei genehmigten Schülerveranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts kann für Oberstufenschüler ab vollendetem 16. Lebensjahr laut § 54 Abs. 5 SchulG eine Ausnahme-
regelung auf Beschluss der Schulkonferenz gelten, aber nur bezüglich nicht hochprozentigen Alkohols (z.B. Bier).
5.10. Bei Schulveranstaltungen (Atrium, SV-Keller etc.) muss auf die in der Nachbarschaft der Schule Wohnenden Rücksicht genommen werden, etwa durch eine entsprechend gewählte Musiklautstärke.
5.11. Die Klassenleiter und Tutoren/Jahrgangsleiter sind verpflichtet, zu Beginn eines jeden Schuljahres die Hausordnung mit den Schülern zu besprechen bzw. sie ihnen in Erinnerung zu rufen. Die Hausordnung muss auch ein Thema in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaftsversammlungen sein.
Diese Hausordnung (3., überarbeitete Fassung) tritt mit Verabschiedung in der Schulkonferenz am 19.06.2006 in Kraft.
Information: Auf die zugehörigen weiblichen Formen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.